ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Projektleistungen, Prototypen-Entwicklungen sowie strategischen Architektur- und KI-Beratungsleistungen der IT-Strategieberatung Klaus Frank (nachfolgend „HSXB“ genannt) gegenüber ihren Kunden.

(2) Das Angebot von HSXB richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HSXB ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsumfang, Beratung & Projektdurchführung

(1) HSXB erbringt hochspezialisierte Beratungs- und Engineering-Leistungen im Bereich der IT-Infrastruktur, Software-Architektur und KI-Systeme (z. B. im Rahmen von 2-Wochen-Sprints zur Prototypen-Entwicklung). Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot individuell definiert.

(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Werkvertrag vereinbart, handelt es sich bei den Verträgen um Dienstverträge gemäß §§ 611 ff. BGB. HSXB schuldet eine fachgerechte Beratung und Durchführung nach aktuellem Stand der Technik, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg.

(3) Leistungs- und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von HSXB ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, HSXB bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen im notwendigen Umfang unentgeltlich zu unterstützen.

(2) Der Kunde stellt HSXB alle für die Vertragserfüllung und technische Umsetzung erforderlichen Daten, Dokumente, Zugänge, Schnittstellenbeschreibungen und Systemberechtigungen rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei zur Verfügung.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch HSXB, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Hieraus resultierende Mehrbedarfe werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelangebot vereinbarten Festpreisen oder Tagessätzen/Stundensätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen von HSXB sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. HSXB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung aus laufenden Projekten bis zum vollständigen Zahlungseingang zu pausieren.

§ 5 Urheberrecht & Geistiges Eigentum (IP-Ownership)

(1) Sämtliche von HSXB im Rahmen des Projekts exklusiv für den Kunden erstellten Konzepte, maßgeschneiderten Architektur-Entwürfe und Code-Snippets gehen nach vollständiger Vergütung in das Eigentum und die uneingeschränkte Nutzung des Kunden über (100% IP-Ownership).

(2) An von HSXB eingebrachten Standard-Komponenten, eigenen Software-Frameworks, AI-Prompts, Vorlagen oder bereits vor Projektbeginn bestehendem geistigen Eigentum (Background-IP) behält HSXB die Rechte. Dem Kunden wird hieran jedoch ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projektzwecks eingeräumt.

§ 6 Geheimhaltung (NDA)

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten geschäftlichen, technischen und organisatorischen Informationen, Daten und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der vertraglichen Zusammenarbeit hinaus. Die Datenverarbeitung erfolgt streng nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) HSXB haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von HSXB, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet HSXB nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 8 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Auf Verträge zwischen HSXB und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von HSXB (Heilbronn / Obersulm).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.